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Teilnahmebedingungen „Kunden werben Kunden“ und „Weiterempfehlen-Gewinnspiel“ Veranstalter des Programms „Kunden werben Kunden“ (nachfolgend „KWK“) und des „Weiterempfehlen-Gewinnspiels“ (nachfolgend „Gewinnspiel“, gemeinsam nachfolgend „Programm“) ist die ASS Athletic Sport Sponsoring GmbH, Philippstr. 3, 44803 Bochum, Deutschland, Tel.: +49 (0) 234 95128 0, E-Mail: [email protected] (nachfolgend „ASS“). Die ASS führt über ihre Website ein solches Programm durch, in dessen Rahmen das 25. Jubiläum des Unternehmens gefeiert wird. Die Ausführung erfolgt auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen und ergänzend der Programmdarstellung. 1. KWK Im Rahmen des KWK werben unsere Bestandskunden Neukunden und erhalten hierfür einen Rabatt auf die jeweilige Rate des werbenden Kunden (Teilnahme). Die Vermittlung wird durch den geworbenen Neukunden in dessen Online-Antragsprozess durch Angabe der Kundennummer sowie des Namens des Werbenden erklärt. Hierdurch wird die KWK-Teilnahme eingeleitet. Der Werbende kann der Teilnahme jederzeit widersprechen. Eine nachträgliche Anerkennung der Vermittlung ist nicht möglich. Neukunden müssen antragsberechtigt sein und mind. einen 6-Monatsvertrag abschließen. Teilnehmen können alle Bestandskunden, deren Vermittlung in einem Online-Antrag vom 20.02.2022 bis zum 19.02.2023 bestätigt wurde. Soweit der Neukunde bis zum 31.03.2023 ein Fahrzeug tatsächlich körperlich übernimmt, wird dem Bestandskunden eine einmalige Gutschrift in Höhe von 25 € (inkl. MwSt.) auf dessen nächsten Beitragsbuchung nach Fahrzeugübernahme des Neukunden gewährt. Die Auszahlung ist ausgeschlossen, wenn das Vertragsverhältnis zum Bestandskunden bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr besteht oder keine Buchungen mehr durchzuführen sind. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Übersteigt die Gutschrift den Abrechnungsbetrag, erfolgt keine Auszahlung. Die Differenz zugunsten des Bestandskunden verfällt ersatzlos. Weiterempfehlungen der eigenen Person (Selbstempfehlungen) für ein Folge- oder Zusatzfahrzeug sind ausgeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht teilnahmeberechtigt sind außerdem Organisationen und Personen, die im Rahmen der Antragsprüfung unterschriftsberechtigt sind sowie Mitarbeiter der ASS und deren Erfüllungsgehilfen. 2. Gewinnspiel Unter allen Werbenden im Rahmen der unter „1. KWK“ dargestellten Bedingungen wird die Bereitstellung von 25 (fünfundzwanzig) Opel Mokka für einen Zeitraum von jeweils 6 Monaten verlost. Sollte das Modell nicht verfügbar sein, ist ASS berechtigt, ein anderes, ähnliches oder höherwertiges Modell bereitzustellen. Für jede erfolgreiche Weiterempfehlung wird der Werbende im Lostopf erfasst, bei mehrfachen erfolgreichen Weiterempfehlungen in entsprechender Anzahl. Die Verlosung der 25 Opel Mokka erfolgt in Ziehungen von zwei Gewinnern pro Monat, bis das Kontingent aufgebraucht ist. Im ersten Monat werden drei Gewinner gezogen. Die PKW-Überlassung erfolgt mit kostenloser „ASS-Komplettrate“ und 10.000 km Freilaufleistung. Die Fahrzeuge werden in Absprache mit den Gewinnern zeitnah zur Verfügung gestellt. Die Abholung der Fahrzeuge erfolgt eigenverantwortlich durch die Gewinner, eine Haustürlieferung ist auf Kosten des Gewinners möglich. Für die Überlassung gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen des bestehenden Überlassungsvertrages und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Vermittlung stimmt der Teilnehmer zu, dass er im Fall eines Gewinns öffentlich genannt werden und eine Berichterstattung über ihn als Sieger, u.a. auf der Website von ASS, in sozialen Medien sowie in der Presseberichterstattung, erfolgen darf. Die Teilnahme am Programm ist kostenlos. Umtausch sowie Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bei einer Umgehung oder einem Verstoß gegen die Bedingungen dieses Programms ist ASS berechtigt, den Teilnehmer auszuschließen. Schlussbestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.