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Inklusive Kfz-Versicherung & Kfz-Steuer

Inklusive Überführungs- & Zulassungskosten

Keine Anzahlung & keine Schlussrate

Häufige Fragen

Die Zielgruppen, die unser Förderkonzept nutzen können, werden von den Fahrzeugherstellern festgelegt. Im Folgenden erhältst Du eine Übersicht aller aktuell antragsberechtigten Zielgruppen:

• Kader- und Bundesliga Athleten
• Betreuer von Kader- und Bundesliga Athleten
• Trainer (mit Lizenz)
• Übungsleiter (mit Übungsleiterschein)
• Mitarbeiter und Funktionäre von Sportvereinen und -verbänden
• Schieds- und Kampfrichter (mit Lizenz)
• Mitglieder der VDV-Spielergewerkschaft
• Sportvereinsmitglieder
• DNV-Ausbilder, Instructoren und Basic Instructoren des Deutschen Nordic Walking und Nordic Inline Verbands (DNV)
• Athleten der Nationalmannschaft des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands (adh), deren Trainer und Betreuer sowie Übungsleiter, Mitarbeiter und Sportreferenten des Hochschulsports
• Sportvereine und -verbände
• Sportausweis-Inhaber
• Beamte
• Bundeswehrangehörige
• FöG-Mitglieder
• Unternehmen (Mary Kay, Swarco, Unicredit, Infomotion, DVAG und Nürnberger)

WICHTIG: Die sportliche Tätigkeit muss in Deutschland ausgeübt werden und je nach Hersteller variiert die Gruppe der Antragsberechtigten!

Bei weiteren Fragen helfen wir Dir gerne weiter (Tel.: +49 (0) 234 95128-40).

Neben der sportlichen Berechtigung ist es wichtig, dass Du weiterhin folgende Voraussetzungen erfüllst:

• Gültige Fahrerlaubnis
• Wohnsitz in Deutschland (nachweisbar durch Kopie des Personalausweises oder der Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate))
• deutsche Bankverbindung

Ja, als Verein, Verband oder Firma hast Du die Möglichkeit, unser Auto-Angebot zu nutzen. Grundlage ist jedoch, dass der Verein, Verband oder die Firma eine natürliche Person (üblicherweise den Geschäftsführer oder Präsidenten) als Bürgen stellt. Sollte der Verein, Verband oder die Firma den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, wäre dann der Bürge unser Ansprechpartner. Diese Handhabung hat sich etabliert, da wir in den vergangenen Jahren leider auch schlechte Erfahrungen gesammelt haben. Die notwendigen Unterlagen stellen wir dem jeweiligen Antragsteller unaufgefordert zur Verfügung.
Es besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, das Auto z.B. als Vereinsfahrzeug zu nutzen und Deinen Verein so mobil und flexibel zu halten. Das Fahrzeug könnte dann auch von ausgewählten Mitarbeitern Deines Vereins, Verbandes oder Deiner Firma genutzt werden. Bitte beachte, dass – bei der Beantragung eines Fahrzeugs im Namen einer Firma – der sportliche Hintergrund aus dem Firmennamen hervorgehen muss.

Bei weiteren Fragen helfen wir Dir gerne weiter (Tel.: +49 (0) 234 95128-40)

Natürlich kannst Du bei einem Händler ein Fahrzeug kaufen oder finanzieren, jedoch hast Du bei uns Verträge mit einer Laufzeit von nur 6, 12 oder 24 Monaten und bist somit wesentlich flexibler. Bei uns hast Du den großen Vorteil, dass Du keine Anzahlung leisten musst, und eine Schlussrate fällt auch nicht an. Zudem fährst Du immer topausgestattete Neuwagen und zahlst eine monatliche Komplettrate, in der bereits alles enthalten ist, außer Tanken. Das heißt, Du hast dauerhaft Herstellergarantie und keinen zusätzlichen Aufwand mit TÜV oder Ähnlichem.

Hier noch einmal alle Vorteile von uns im Überblick:

• Vertragslaufzeiten von 6, 12 oder 24 Monaten
• Keine Kapitalbindung (Anzahlung und Schlussrate fallen nicht an)
• Immer Neuwagen fahren
• Minimierung der Folgekosten (Ständig greifende Herstellergarantie und kein zusätzlicher Aufwand, wie z.B. TÜV).
• Einmalige Konditionen

» Zum Gebrauch des Fahrzeuges berechtigt sind alle mit dem Fahrzeugnutzer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie andere nahe Familienangehörige, soweit diese im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Besonders über das Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis sollte sich der Fahrzeugnutzer bei jeder Überlassung vergewissern.

» Auch junge Erwachsene, die Ihren Führerschein mit begleitetem Fahren gemacht haben, dürfen Fahrzeuge vor ihrem 18. Lebensjahr unter Aufsicht der im Führerschein eingetragenen Begleitperson fahren.

» Handelt es sich beim Antragsteller um einen Verband, einen Verein oder eine Firma, sind die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der entsprechenden Institution zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt.